Wichtige Änderungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Auswirkungen auf Ihre Barrierefreiheitserklärung

Digitalisierung

Am 28. Juni 2025 ist das novellierte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft getreten. Es bringt neue Anforderungen für Anbieter digitaler Dienstleistungen mit sich – insbesondere für die Gestaltung Ihrer Barrierefreiheitserklärung. Wir fassen für Sie die wichtigsten Änderungen zusammen und geben Hinweise zur Umsetzung.

Was ist neu?

  • Dienstleistungen müssen beschrieben werden
    Die Barrierefreiheitserklärung darf nicht länger eine bloße Formalität sein. Anbieter sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen konkret zu beschreiben. Was wird angeboten? Wie funktioniert der Service? Diese Informationen sollen Menschen mit Einschränkungen helfen, die Angebote besser zu verstehen und zu nutzen.
  • Funktionen der Webseite müssen erläutert werden
    Auch die technischen und funktionalen Aspekte der Webseite oder App gehören jetzt in die Erklärung. Dazu zählen Navigation, Buchungssysteme, Suchfunktionen oder interaktive Elemente. Ziel ist es, die digitale Umgebung transparent zu machen – damit Nutzer wissen, was sie erwartet und wie sie sich zurechtfinden können.
  • Neue zuständige Stelle: Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg
    Ein wichtiger Wechsel betrifft die Anlaufstelle für Beschwerden und Kontrolle. Statt der bisher genannten Schlichtungsstelle ist nun die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig. Diese zentrale Behörde mit Sitz in Magdeburg überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und ist Ansprechpartner bei Verstößen.

Was gehört jetzt in die Barrierefreiheitserklärung?

Die Erklärung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung der Dienstleistung: Was bietet der Anbieter konkret an?
  • Erläuterung der Webseite-Funktionen: Wie funktioniert die Seite technisch?
  • Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen: Welche Maßnahmen wurden getroffen?
  • Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde: Kontakt zur MLBF in Magdeburg.

Abmahnungen wegen Barrierefreiheit

Aus der Mitgliedschaft erreichen uns erste Berichte über Abmahnungen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheitserklärung. Das zeigt: Die neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind nicht nur formale Vorgaben – sie werden bereits kontrolliert und rechtlich verfolgt. 

Neben berechtigten Prüfungen durch Behörden werden auch Abmahnungen durch Kanzleien versendet, die auf vermeintliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit abzielen – teilweise ohne rechtliche Grundlage. Diese Schreiben wirken oft einschüchternd und sind gezielt darauf ausgerichtet, schnelle Zahlungen oder Unterlassungserklärungen zu erzwingen.

Neben Abmahnkanzleien versuchen aktuell auch Webagenturen, Softwareanbieter und andere Dienstleister, die neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für ihre Zwecke zu nutzen. Dabei werden häufig dramatisierende Aussagen und rechtlich fragwürdige Warnungen verbreitet, um Produkte oder Services zu verkaufen – etwa teure „BFSG-konforme“ Webseiten, Tools oder Beratungsleistungen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder unsicher sind, ob Ihre Webseite den Anforderungen entspricht: Kontaktieren Sie uns!


Weitere Informationen, Vorlagen und Angebote des DEHOGA NRW zum BFSG!

Ansprechpartner: Frank Thiel, Referent Fachgruppen