Unsere Gesellschaft und unser Arbeitsalltag sind bereits digital geprägt. Mobilität, Energie und Kommunikation sind ohne digitale Infrastruktur nicht mehr vorstellbar.
Die technologische Entwicklung schreitet immer schneller voran und bereits die nächsten Themen wie Künstliche Intelligenz und Quantencomputer geben die digitale Richtung vor.
Sowohl auf Bundesebene als auch bei uns in Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche Initiativen und Förderprogramme ins Leben gerufen worden, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützen, den digitalen Wandel erfolgreich zu meistern und sich zukunftsfähig aufzustellen.
Dabei gewinnt auch das Thema Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und der Einsatz energieeffizienter Technologien sind wesentliche Bausteine für eine zukunftsorientierte Digitalisierung. Nachhaltige digitale Lösungen bieten nicht nur ökonomische Vorteile, sondern tragen auch dazu bei, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und langfristig eine umweltfreundliche Wertschöpfungskette aufzubauen.
Sie möchten in Ihre digitale und nachhaltige Zukunft investieren? Hier haben wir die wichtigsten Förderprogramme für Sie gelistet.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine neue Förderung gestartet, um es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zu erleichtern, Bio-Lebensmittel zu verwenden und die Außer-Haus-Verpflegung nachhaltiger zu gestalten.
Mit der „Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (RIZERT-AHV)“ werden ab sofort die Kosten für die Bio-Zertifizierung und Kontrolle in den ersten zwei Jahren mit bis zu 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Außer-Haus-Verpflegung ist (z.B. Restaurants, Kantinen, Catering-Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser). Voraussetzung ist, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Erstattung der förderfähigen Kosten bis zu 3.500 Euro. Die Richtlinie tritt am 3. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter:
Mehr Bio in der Gastronomie - Förderung der Bio-Zertifizierung: Bundesprogramm
Mit dem Förderprogramm des Bundes „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ werden konzeptionelle Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Mittelstandes in Deutschland geleistet. Kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes erhalten mit diesem Förderprogramm die Möglichkeit, mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme externen Rat in Anspruch zu nehmen, um so auf die vielfältigen Herausforderungen der Arbeitswelt zu reagieren.
Der „Leitstelle für Beratungsförderung“ bei der INTERHOGA GmbH obliegt seit vielen Jahren die Betreuung der mit Bundesmitteln geförderten Unternehmensberatungen. Die Leitstelle agiert bundesweit und unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.
Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, den förderfähigen Beratungsthemen, zum Antragsverfahren sowie die geltende Förderrichtlinie finden Sie finden Sie auf:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Chancen für gastgewerbliche Betriebe in NRW. Durch die Förderung können Energieeffizienzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Beispiele hierfür sind der Heizungstausch und Maßnahmen zur energetischen Sanierung.
Die BEG umfasst 4 Teilprogramme:
Für die gastgewerblichen Betriebe sind die Maßnahmen für Nichtwohngebäude von speziellem Interesse.
Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Maßnahmen zur Gebäude-Sanierung oder Modernisierung. Denn sie hilft, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Hierfür bietet Ihnen das BMWK passende Unterstützung an.
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude Anlagen und Systeme (EBN) wird mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der Beratungskosten finanziell unterstützt.
Danach treffen Sie die Entscheidung, welche Maßnahmen zur Gebäude-Sanierung bzw. -Modernisierung sie umsetzen wollen. Dabei hilft Ihnen auch eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte, die für Sie passende Förderung auszuwählen.
Innovationskraft und Digitalisierung für Nordrhein-Westfalens KMU
Seit 2020 fördert das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) die digitale Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Die Förderthemen sind in 3 Module gegliedert:
Auf den Seiten von Mittelstand Innovativ & Digital können Sie sich für die Verfahren registrieren. Es werden außerdem die einzelnen Module erklärt, Fragen beantwortet und Erfahrungen geteilt.
Potentialberatung der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsverhältnisse (G.I.B.)
Das von der NRW-Landesregierung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm unterstützt Unternehmen dabei, ihr Potential zu erkennen und die daraus notwendigen Schritte abzuleiten. Externe Beratungskompetenz und die Beteiligung der Beschäftigten gehen dabei Hand in Hand.
Auf den Seiten des G.I.B. NRW finden Sie alle wichtigen Informationen. Unter anderen:
Fit für die Zukunft
FFZ unterstützt Unternehmen und ihre Beschäftigten beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und bei der Bewältigung der Transformation. Dazu werden sie bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung finanziell unterstützt, und zwar bis zu 60% für maximal 15 Beratungstage. Zentral ist, dass die Mitarbeitenden am Prozess teilhaben können und eine Kompetenzentwicklungsstrategie erarbeitet wird. Die Beratung muss mindestens eines der Themenfelder Green Economy, Arbeitsorganisation, Digitalisierung oder Personalentwicklung behandeln. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Unternehmenssitz oder die Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse (Nördliches Ruhrgebiet und Rheinisches Revier) liegt. Die Förderung kann alle 36 Monate in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen
Coach2Change
Im Rahmen des Programms erhalten Beschäftigte ein individuell zugeschnittenes Transformationscoaching. Zum einen erwerben sie damit Fähigkeiten, Change-Prozesse an ihrem Arbeitsplatz und im Unternehmen zu managen und zu organisieren. Zum anderen sind Mitarbeitende durch das Coaching in der Lage, (grüne) Transformationsprozesse voranzutreiben. Gefördert werden bis zu 50% der Kosten für bis zu 15 Coachingtage. Darüber hinaus wird die Personalfreistellung für bis zu drei Beschäftigte an den Coachingtagen finanziell unterstützt. Wie FFZ richtet sich die Förderung an KMU in der JTF-Gebietskulisse (Rheinisches Revier und Nördliches Ruhrgebiet) und kann alle 12 Monate in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen
Schneller, weiter, digitaler:
Das Förderprogramm INQA-Coaching ist ein Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich den Herausforderungen der digitalen Transformation stellen wollen. Es wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert und von der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) durchgeführt.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden KMU mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Die Unternehmen müssen einen Veränderungsbedarf im Bereich der personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Gestaltung im Zusammenhang mit der digitalen Transformation haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Inanspruchnahme von autorisierten INQA-Coaches, die die Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von passgenauen Lösungen für ihre individuellen Herausforderungen unterstützen. Die INQA-Coaches arbeiten nach einer agilen Methode, die einen gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess von Unternehmensführung und Beschäftigten ermöglicht. Die Themenfelder, die im Rahmen des INQA-Coachings bearbeitet werden können, sind:
Wie lange läuft das Programm?
Das Programm läuft von 2023 bis 2027. Unternehmen können sich bereits jetzt an ihre regionale INQA-Beratungsstelle (IBS) wenden, um die Fördervoraussetzungen für ein INQA-Coaching zu klären.
Wie hoch sind die Fördersummen für NRW?
Die Fördersummen für NRW betragen bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Die Eigenbeteiligung der Unternehmen beträgt mindestens 20 Prozent der Beratungskosten. Die Beratungskosten setzen sich aus dem Tagessatz des INQA-Coaches und den Reisekosten zusammen. Der Tagessatz darf maximal 1.200 Euro betragen. Es können max. 12 Tage gefördert werden.
INQA-Coaching: Ein Programm für die digitale Zukunft - INQA.de - Initiative Neue Qualität der Arbeit
Um das Ziel, den ökologischen Landbau bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszudehnen, zu erreichen, muss vor allem auch die Nachfrage nach Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) wesentlich gestärkt werden.
Die Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 04.11.2022) bietet ein Förderangebot an alle interessierten Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung.
Förderfähig sind Beratungen einschließlich damit verbundener Mitarbeiterschulungen von AHV-Unternehmen oder deren Einrichtungen, die ihr Speisenangebot nachhaltiger und gesünder gestalten wollen und dafür Bio-Lebensmittel in ihr Speisenangebot neu aufnehmen oder deren Anteil am Gesamtwareneinsatz ausweiten möchten. Dabei soll die Beratung die Erreichung eines Bio-Anteils von mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes anstreben, wobei der regionale Bezug zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen ist.
Es können sowohl Unternehmen oder deren Einrichtungen beraten werden, die bereits bio- zertifiziert sind, als auch solche, die eine Bio-Zertifizierung anstreben. In der Förderrichtlinie werden bestimmte Beratungsaspekte hervorgehoben, wie zum Beispiel die Analyse der praktizierten Arbeitsprozesse und des betriebswirtschaftlichen Ist-Zustandes, die Entwicklung konkreter Meilenstein des Umstellungs- oder Ausbaukonzepts, Information über regionale Bezugsmöglichkeiten und die Einbeziehung zusätzlicher Beratungsinhalte, die der Nachhaltigkeit dienen. Solche Nachhaltigkeitsaspekte sind zum Beispiel die Vermeidung von Abfällen, die Reduzierung des Anteils von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und die Betonung des Tierwohls, Natur-, Klima- und Umweltschutzes.
Wie hoch ist die Zuwendung
Der Zuschuss für die Beratung beträgt maximal 80 Prozent der Beratungskosten. In Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, beträgt der Zuschuss maximal 90 Prozent der Beratungskosten. Die Beratung soll innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Jeder Zuwendungsempfänger leistet einen Eigenanteil von mindestens 20 bzw. 10 Prozent, je nach Verzehrstelle. Die Zuwendung wird im Rahmen von Höchstgrenzen als De-minimis-Beihilfe gewährt. Hier finden Sie Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen.
Zu den Beratungskosten gehören das Honorar sowie die Reisekosten des Beraters nach BRKG, nicht jedoch die Umsatzsteuer, die Kosten für die Bio-Zertifizierung und die Verpflegung von Teilnehmenden bei Schulungsveranstaltungen. Die Beratungskosten müssen in angemessenem Verhältnis zu den im Kurzbericht ausgewiesenen Leistungen stehen. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Form einer Anteilfinanzierung zu den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten als De-minimis-Beihilfe.
Der maximale Höchstbetrag für die Beratung eines Unternehmens der AHV darf 35.000 Euro (netto) nicht überschreiten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen, damit sie förderwürdig sind, einen Betrag von 1.500 Euro (netto) übersteigen. Betreibt ein Unternehmen mehrere Einrichtungen mit eigenen Küchen, kann der Höchstbetrag auch für die Beratung und Schulung einer einzelnen Einrichtung gelten, sofern dies angemessen ist.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
Gute Nachrichten für Unternehmen in NRW: Im Mai 2025 startet das neue Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft. Damit erhalten Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren, zusätzliche Unterstützung von der NRW.BANK.
Das Programm bietet einen gegenüber dem Marktzins um bis zu zwei Prozent niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent. Die Förderung wird deutlich einfacher, denn das neue Programm fasst gleich vier bestehende Förderangebote zusammen. So können Unternehmen schnell und bequem von den Vorteilen profitieren. Wirtschaftsministerium NRW und NRW.BANK wollen damit Investitionen attraktiver machen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und für mehr Tempo in der Transformation sorgen.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Die deutsche und nordrhein-westfälische Wirtschaft stehen vor großen strukturellen Herausforderungen. Mit dem neuen Programm NRW.BANK.Invest Zukunft schaffen wir erstmals außerhalb von Krisenprogrammen ein stark zinsvergünstigtes Förderdarlehen mit einem hohen Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent. Gemeinsam mit dem vor kurzem gestarteten Sonderbürgschaftsprogramm „Grüne Transformation“ zünden wir damit einen Investitionsturbo für NRW und setzen so ein klares Zeichen für die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Mit der Trendwende beim Ausbau Erneuerbarer Energie und dem Beschleunigungspaket für Planungs- und Genehmigungsverfahren ist das ein echter Booster für NRW.“
Auch die NRW.BANK sieht das Programm als wichtigen Impuls für den Wirtschaftsstandort. Johanna Antonie Tjaden-Schulte, für Transformation und Innovation zuständige Vorständin der NRW.BANK: „Um wirtschaftliche Zukunft in NRW zu gestalten, brauchen wir Unternehmen, die in die nachhaltige und digitale Transformation genauso investieren wie in Innovationen. Das fördern wir aktiv und mit besseren Konditionen als je zuvor über unser Programm NRW.BANK.Invest Zukunft. So stellen wir sicher, dass Wandel und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen – und dass möglichst viele Unternehmen in NRW davon profitieren können. Wir sind überzeugt, dass wir damit einen wichtigen Impuls setzen, um den Fortschritt im Land zu beschleunigen.“
Über das Programm NRW.BANK.Invest Zukunft erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung für ein sehr breites Spektrum von Investitionen, zum Beispiel in:
Zudem unterstützt die NRW.BANK mit dem neuen Programm die Einführung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, Produkte und Verfahren. Ein einfacher Verwendungsnachweis reicht aus, um die Förderung zu nutzen – Bürokratie wird damit auf ein Minimum reduziert.
Alle Unternehmen in NRW können die zinsvergünstigten Darlehen nutzen – unabhängig von ihrer Größe. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 5, 10 oder 20 Prozent – abhängig von Investitionshöhe und Unternehmensgröße. Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf zehn Millionen Euro. Die höchstmögliche Ersparnis für ein kleines Unternehmen, das zehn Millionen Euro investiert, liegt bei zwei Millionen Euro.
Beispielrechnung:
Bei einer Darlehenssumme von 500.000 Euro und einer Laufzeit von 10 Jahren kann ein kleines Unternehmen bis zu 170.000 Euro sparen. Die Faustformel lautet: Je kleiner ein Unternehmen ist und je mehr es in Transformation investiert, desto höher ist die Ersparnis bei den Finanzierungskosten.
Alle Darlehen aus dem neuen Programm können ab dem 19. Mai 2025 über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum neuen Förderprogramm finden Sie hier.
Das Kompetenzzentrum Grüne Transformation des Tourismus bietet einen übersichtlichen und gut gegliederten Förderwegweiser an. Hier werden die aktuellen Förderpgramme von EU, Bund und Ländern gelistet. Sie haben die Möglichkeit nach Geschäftsbereichen, Förderthemen und Bundesländern zu filtern.
So bietet der Förderwegweiser eine gute Möglichkeit, sich schnell zu orientieren und das richtige Förderprogramm zu finden.
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzen Sie die Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot – passgenau für Ihr Vorhaben.
Die NRW.BANK bietet eine umfangreiche Beratung über ihre Angebote und weitere öffentliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.
www.nrwbank.de
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beratung(a)nrwbank.de
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