KI-Verordnung gestartet - was Sie jetzt wissen müssen

Fachgruppe Gaststätten, Fachgruppe Hotels, Datensicherheit, Datenschutz, Digitalisierung

Am 2. Februar 2025 treten die ersten Regelungen der KI-Verordnung in Kraft. Nach Art. 113 lit. a KI-VO treten Kapitel I und II der KI-VO in Kraft. Diese Regelungen betreffen den Anwendungsbereich der KI-Verordnung und enthalten Begriffsbestimmungen. Hinzu kommen Schulungspflichten zum Aufbau von KI-Kompetenzen und die Pflicht zur Abschaltung verbotener KI-Systeme. Für Arbeitgeber sind folgende Neuerungen relevant:

KI-Kompetenzen

Nach Art. 4 KI-VO müssen Arbeitgeber beim Einsatz von KI-Systemen im Betrieb als sog. Betreiber Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass alle Beschäftigten, die mit der Nutzung von KI-Anwendungen befasst sind, über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Dabei sind technische Vorkenntnisse, Erfahrungen, Qualifikation sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden, zu berücksichtigen.

KI-Kompetenzen sind nach Art. 3 Nr. 56 KI-VO die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Beschäftigten ermöglicht, „KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu machen“.

Dabei ist zu beachten:

  • Die Pflicht zum Ergreifen von Maßnahmen für die Kompetenzvermittlung gilt grundsätzlich für alle KI-Anwendungen, unabhängig von der Risikoklassifizierung.
  • Die Vorschrift ist dabei wenig konkretisiert. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt im Einzelfall von der eingesetzten KI und von den Beschäftigten ab.
  • Mögliche Maßnahmen können sein: Schulungen, KI-Guidelines, praxisorientiertes Lernen in divers zusammengesetzten Teams, Weiterbildungs- und Zertifizierungsprogramme oder die Benennung von Anlaufstellen wie betriebsinterne KI-Beauftragte.
  • Die Pflicht ist sehr weich formuliert, sie kann als Appell verstanden werden. Dafür spricht, dass Art. 4 KI-VO nicht sanktionsbewährt ist.
  • Das Unterlassen von Maßnahmen nach Art. 4 KI-VO stellt aber eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, die bei Eintritt eines Schadens eine Schadensersatzpflicht auslösen kann.

Verbotene KI-Systeme

Nach Art. 5 KI-VO sind KI-Systeme mit einem unannehmbar hohen Risiko grundsätzlich verboten. Gemeint sind damit KI-Systeme, von denen eine eindeutige Bedrohung ausgeht, weil sie z. B. manipulieren, täuschen oder Merkmale von Personen (Alter, Geschlecht, Herkunft etc.) kalkuliert ausnutzen. Die KI-VO katalogisiert diese verbotenen KI-Systeme, darunter z. B. solche, die ein sog. social scoring vornehmen oder Systeme zur biometrischen Identifizierung. Dazu gehören grundsätzlich auch alle KI-Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz.

Dabei ist zu beachten:

  • Ausgenommen sind KI-Systeme, die aus rein medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen Emotionen erkennen, wie z. B. für therapeutische Zwecke.
  • Nicht gemeint sind nicht körperliche Zustände wie Schmerzen oder Müdigkeit.
  • Das Verbot nach Art. 5 KI-VO ist grundsätzlich sanktionsbewährt nach Art. 99 KI-VO.

Weitere Informationen zu den für Arbeitgeber relevanten Regelungen der KI-Verordnung finden Sie in hier verlinkten BDA-Anwendungspapier. 

Quelle: BDA

Kernpunkte, die im Dokument ausführlich behandelt werden:

  • Definition von KI-Systemen und welche Systeme unter die KI-VO fallen.
  • Risikoklassifizierung und Regulierung von KI.
  • Regelungen und Pflichten für Arbeitgeber beim Einsatz von KI-Anwendungen.
  • Voraussetzungen für Hochrisiko-KI-Systeme.
  • Umsetzungsfristen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen.
  • Nächste Schritte und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, um die Regelungen systematisch umzusetzen.

Was noch wichtig ist

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  1. Chatbots und Virtuelle Assistenten

    • Nutzen: Beantworten Gästeanfragen, nehmen Reservierungen entgegen und bieten rund um die Uhr Unterstützung.
    • Erlaubt: Ja, solange Transparenzpflichten erfüllt werden[1].
       
  2. Personalisierte Marketingstrategien

    • Nutzen: Analysieren Gästedaten, um personalisierte Angebote und Marketingkampagnen zu erstellen.
    • Erlaubt: Ja, unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen[1].
       
  3. Automatisiertes Revenue Management

    • Nutzen: Optimiert Preisstrategien basierend auf Nachfrageprognosen und Marktanalysen.
    • Erlaubt: Ja, aber strenge Anforderungen an Transparenz und menschliche Aufsicht müssen erfüllt werden[1].
       
  4. Smart Rooms

    • Nutzen: Steuern Beleuchtung, Temperatur und Unterhaltung in Hotelzimmern.
    • Erlaubt: Ja, solange die Systeme sicher und transparent sind[1].
       
  5. Robotik

    • Nutzen: Übernehmen Aufgaben wie Gepäcktransport, Zimmerservice oder Reinigung.
    • Erlaubt: Ja, unter Einhaltung strenger Sicherheits- und Transparenzanforderungen[1].

[1]: Hotel Tech Report

  • Emotionserkennungssysteme: Verboten, da sie ein unannehmbar hohes Risiko darstellen und personenbezogene Merkmale ausnutzen können[1].
  • Social Scoring Systeme: Verboten, da sie manipulative Techniken anwenden und personenbezogene Daten missbrauchen[1].

[1]: Hotel Tech Report

  1. Transparenz sicherstellen

    • Dokumentation: Verlangen Sie von Ihren Dienstleistern eine klare Dokumentation der Funktionsweise der KI-Systeme[1].
    • Kennzeichnung: Stellen Sie sicher, dass Nutzer wissen, wenn sie mit einem KI-System interagieren[1].
       
  2. Schulungen und Weiterbildung

    • Schulungen: Fordern Sie regelmäßige Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um den sicheren Umgang mit KI-Systemen zu gewährleisten[1].
    • Zertifizierungen: Bitten Sie Ihre Dienstleister um Nachweise über Zertifizierungen und unabhängige Überprüfungen der KI-Systeme[1].
       
  3. Feedback und Kommunikation

    • Feedback-Kanäle: Richten Sie Kanäle ein, über die Mitarbeiter und Gäste Feedback zu den KI-Systemen geben können[1].
    • Offene Kommunikation: Fördern Sie eine Kultur der offenen Kommunikation über den Einsatz von KI[1].

[1]: Hotel Tech Report

1. Dokumentation und Offenlegung

  • Erklärung der Funktionsweise: Stellen Sie sicher, dass die grundlegende Funktionsweise des KI-Systems dokumentiert und für alle Beteiligten verständlich ist[1].

  • Zugänglichkeit der Informationen: Machen Sie relevante Informationen über das KI-System, wie z.B. die Datenquellen und die Entscheidungslogik, für Mitarbeiter und Kunden zugänglich[1].

2. Transparenzpflichten erfüllen

  • Kennzeichnung: Informieren Sie Nutzer klar und deutlich darüber, dass sie mit einem KI-System interagieren. Dies kann durch Hinweise auf Websites, in Apps oder bei der Nutzung von Chatbots erfolgen[1].

  • Erklärung der Entscheidungen: Bieten Sie Erklärungen an, wie und warum das KI-System bestimmte Entscheidungen trifft, insbesondere bei personalisierten Angeboten oder automatisierten Prozessen[2].

3. Schulungen und Weiterbildung

  • Regelmäßige Schulungen: Führen Sie regelmäßige Schulungen für Ihre Mitarbeiter durch, um das Verständnis und den sicheren Umgang mit KI-Systemen zu fördern[1].

  • Workshops und Seminare: Organisieren Sie Workshops und Seminare, um die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Bereich der KI-Transparenz zu vermitteln[1].

4. Externe Audits und Zertifizierungen

  • Unabhängige Überprüfungen: Lassen Sie Ihre KI-Systeme regelmäßig von unabhängigen Dritten überprüfen, um die Einhaltung der Transparenzanforderungen sicherzustellen[1].

  • Zertifizierungen: Streben Sie Zertifizierungen an, die die Transparenz und Vertrauenswürdigkeit Ihrer KI-Systeme bestätigen[1].

5. Feedback und Kommunikation

  • Feedback-Kanäle: Richten Sie Kanäle ein, über die Mitarbeiter und Kunden Feedback zu den KI-Systemen geben können[1].

  • Offene Kommunikation: Fördern Sie eine Kultur der offenen Kommunikation, in der Fragen und Bedenken bezüglich der KI-Systeme offen angesprochen und diskutiert werden können[1].

[1]: BSI Whitepaper zur Transparenz von KI-Systemen [2]: BfDI - Technische Anwendungen - Die KI-Verordnung der EU

Ansprechpartner: Frank Thiel, Referent Fachgruppen