Was ist künftig verboten oder eingeschränkt?
- Umweltbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie nachweisbar, transparent und verständlich sind.
- Werbung mit CO₂-Kompensation ist nur erlaubt, wenn die Kompensation nachweislich erfolgt und nicht irreführend ist.
- Eigene Nachhaltigkeitssiegel oder Logos sind unzulässig, wenn sie nicht auf zertifizierten Systemen beruhen.
- Aussagen zur Langlebigkeit oder Reparierbarkeit von Produkten müssen belegbar sein.
- Allgemeine Aussagen wie „wir sind klimaneutral bis 2030“ müssen konkret, überprüfbar und dokumentiert sein.
Was sollten Betriebe jetzt tun?
- Marketingmaterialien, Webseiten, Speisekarten und Social Media Inhalte prüfen.
- Nur noch nachweisbare Umweltaussagen verwenden.
- Keine eigenen Siegel oder Labels einsetzen, die Nachhaltigkeit suggerieren.
- Bei Unsicherheiten: rechtliche Beratung oder Branchenhilfe einholen.
Aktueller Stand der Green Claims Directive
Die ursprünglich geplante Green Claims Directive sollte noch strengere Anforderungen an Umweltaussagen einführen, z. B. eine Vorab-Prüfung durch unabhängige Stellen.
Aktuelle Lage:
- Die Richtlinie wurde vorerst ausgesetzt.
- Grund: Sorge um Bürokratiebelastung für kleine und mittlere Unternehmen.
- Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie später doch noch kommt