Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie auf das Gastgewerbe in NRW

Die EU-Richtlinie 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) ist seit März 2024 in Kraft und muss bis März 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie betrifft alle Betriebe, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher vermarkten – also auch Gastronomiebetriebe.

Was ist künftig verboten oder eingeschränkt?

  • Umweltbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie nachweisbar, transparent und verständlich sind.
  • Werbung mit CO₂-Kompensation ist nur erlaubt, wenn die Kompensation nachweislich erfolgt und nicht irreführend ist.
  • Eigene Nachhaltigkeitssiegel oder Logos sind unzulässig, wenn sie nicht auf zertifizierten Systemen beruhen.
  • Aussagen zur Langlebigkeit oder Reparierbarkeit von Produkten müssen belegbar sein.
  • Allgemeine Aussagen wie „wir sind klimaneutral bis 2030“ müssen konkret, überprüfbar und dokumentiert sein.

Was sollten Betriebe jetzt tun?

  • Marketingmaterialien, Webseiten, Speisekarten und Social Media Inhalte prüfen.
  • Nur noch nachweisbare Umweltaussagen verwenden.
  • Keine eigenen Siegel oder Labels einsetzen, die Nachhaltigkeit suggerieren.
  • Bei Unsicherheiten: rechtliche Beratung oder Branchenhilfe einholen.

Aktueller Stand der Green Claims Directive

Die ursprünglich geplante Green Claims Directive sollte noch strengere Anforderungen an Umweltaussagen einführen, z. B. eine Vorab-Prüfung durch unabhängige Stellen.

Aktuelle Lage:

  • Die Richtlinie wurde vorerst ausgesetzt.
  • Grund: Sorge um Bürokratiebelastung für kleine und mittlere Unternehmen.
  • Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie später doch noch kommt