Ressourcenmanagement im Gastgewerbe

Kostenloses Coaching zum Thema Ressourcenmanagement buchen!

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Nachhaltiges Ressourcenmanagement im Gastgewerbe bedeutet, dass Hotels, Restaurants und andere gastgewerbliche Betriebe ihre natürlichen Ressourcen so nutzen, dass Umweltbelastungen minimiert und langfristige ökologische, ökonomische und soziale Ziele erreicht werden. Dies betrifft vor allem die Bereiche Energie, Wasser und Abfall.

News zum Thema Ressourcenmanagement

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Was jetzt auf das Gastgewerbe zukommt

Nachhaltigkeit & Effizienz, Fachgruppe Umwelt, Ressourcenmanagement
Umweltfreundliche Beschaffung Zertifizierung

Die EU-Kommission hat am 23. September 2025 dem EU-Parlament vorgeschlagen, den Geltungsstart der EUDR nochmals zu verschieben. Als Grund für die Verschiebung nennt sie das EU-Informationssystem, das noch nicht bereit sei, die zu erwartende Menge an Sorgfaltserklärungen zu verarbeiten. Die Verschiebung ist noch nicht beschlossen. Es folgen nun Beratungen zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament. Sollte es zu einer Verschiebung kommen, informieren wir darüber.

Was ist die EUDR?

Die EU-Entwaldungsverordnung (European Deforestation Regulation, kurz EUDR) ist eine neue europäische Gesetzgebung, die sicherstellen soll, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Ziel ist es, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen und den Beitrag der EU zu nachhaltiger Landnutzung zu leisten.

Die EUDR verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte – darunter Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk – nur dann auf dem EU-Markt bereitzustellen oder zu exportieren, wenn sie nachweislich aus entwaldungsfreien Lieferketten stammen. Dabei sind detaillierte Informationen über Herkunft und Rückverfolgbarkeit erforderlich, inklusive Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen.

Warum betrifft das auch das Gastgewerbe?

Auch wenn die EUDR in erster Linie Importeure und Produzenten adressiert, hat sie relevante Auswirkungen auf die Gastronomie und Hotellerie, insbesondere wenn:

  • Produkte direkt importiert werden (z. B. Kaffee, Rindfleisch oder Kakao aus Drittstaaten),
  • nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) agiert wird,
  • oder die eigene Lieferkette überprüft und dokumentiert werden muss.

Ein typisches Restaurant oder Café, das als KMU gilt, muss keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, ist aber verpflichtet, bestimmte Aufzeichnungen über Lieferanten und deren Sorgfaltserklärungen zu führen. Wer hingegen kein KMU ist, trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der EUDR, auch wenn keine eigene Erklärung im System eingereicht werden muss.

Begriffsübersicht:

  • Händler: Als „Händler“ im Sinne der EUDR gilt, wer betroffene Produkte unverändert weiterverkauft. Wer diese hingegen zur Erbringung einer Dienstleistung nutzt – etwa in der Speisenzubereitung im Gastgewerbe – zählt nicht als Händler im Sinne der Verordnung.
  • KMU-Händler (kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und max. 50 Mio. € Umsatz):
    Müssen keine Sorgfaltserklärung abgeben, aber Lieferanten und deren Referenznummern dokumentieren.
  • Nicht-KMU-Händler (größere Unternehmen):
    Müssen ebenfalls keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, tragen aber die volle Verantwortung für die Produktkonformität.
  • Importierende Gastronomiebetriebe (z. B. Café, das selbst Rohkaffee aus Nicht-EU-Staaten einführt):
    Gelten als Marktteilnehmer und sind damit direkt zur Abgabe einer vollständigen Sorgfaltserklärung verpflichtet – inklusive Risikobewertung und Geodaten.
Was bedeutet das konkret für Betriebe?

Die neue Verordnung bringt eine Reihe an Pflichten mit sich – abhängig von Unternehmensgröße und Rolle in der Lieferkette:

  • KMU-Händler müssen Lieferanten und deren EUDR-Erklärungen dokumentieren (Referenznummern).
  • Nicht-KMU-Händler müssen darüber hinaus die Produktkonformität sicherstellen.
  • Importierende Gastronomiebetriebe gelten in bestimmten Fällen als Marktteilnehmer und müssen vollständige Sorgfaltspflichten erfüllen, einschließlich Geodaten.
Zeitplan: Wann wird die EUDR relevant? (unter Vorbehalt)

Der Start der EUDR wurde auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten die Vorschriften ab dem 30. Juni 2026. Bis dahin sollten Betriebe prüfen:

  1. Welche Produkte betroffen sind.
  2. Welche Rolle sie in der Lieferkette spielen.
  3. Welche Sorgfaltspflichten gelten.
  4. Welche Informationen sie von ihren Lieferanten benötigen.
Erste Schritte für Gastronomie und Hotellerie
  • Prüfen, ob verwendete Produkte unter die EUDR fallen.
  • Kontakt zu Lieferanten aufnehmen: Liefern sie bereits die nötigen Informationen?
  • Interne Zuständigkeiten klären: Wer dokumentiert? Wer bewertet? Wer kommuniziert?
  • Lieferketten ggf. anpassen, um konforme Produkte sicherzustellen.

 

Achtung: Mögliche Änderungen durch Omnibus-Verordnung

Es ist möglich, dass durch die sogenannte Omnibus-Verordnung der EU noch inhaltliche oder zeitliche Anpassungen an der EUDR vorgenommen werden. Diese könnten sowohl Pflichten als auch Ausnahmeregelungen betreffen. Eine finale Fassung steht aktuell noch aus – hier ist es wichtig, regelmäßig den aktuellen Stand zu verfolgen.

Weitere Informationen folgen!

Die EU-Entwaldungsverordnung ist komplex – und auch wenn viele kleine Betriebe nicht unmittelbar betroffen sind, ist es wichtig, sich rechtzeitig vorzubereiten. Für Umsetzung und Durchführung der Verordnung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Zudem werden die meistgestellten Fragen im FAQ der EU-Kommission beantwortet.

 

Bitte halten Sie bei Unsicherheiten oder konkreten Fragen Rücksprache mit juristischem Fachpersonal!

 

Sie wollen mehr erfahren? Buchen Sie gleich hier Ihr persönliches Online-Coaching.

Jetzt einen kostenfreien Termin zum Coaching buchen!

 

Ansprechpartner: Pia Weselowski, Transformationscoach für Nachhaltigkeit

Energie: Einsparpotenziale erkennen und nutzen

Ein nachhaltiges Energiemanagement ist für gastgewerbliche Betriebe ein zentraler Hebel zur Ressourcenschonung. Die kontinuierliche Überwachung des Strom- und Wärmeverbrauchs, idealerweise digital und in Echtzeit, bildet die Basis für gezielte Einsparmaßnahmen. Moderne Tools zur Energie- und Heizungssteuerung helfen, unnötigen Verbrauch zu erkennen und automatisch zu regulieren. Schon mit einfachen Mitteln – etwa durch den Einsatz von LED-Beleuchtung, Bewegungsmeldern oder Zeitschaltuhren – lässt sich viel erreichen. In der Küche lohnt sich ein kritischer Blick auf Kühl- und Kochprozesse: Eine voll beladene Spülmaschine, richtig eingestellte Kühltemperaturen und regelmäßig gewartete Geräte senken nicht nur die Energie-, sondern auch Reparaturkosten. Noch effektiver ist die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen – etwa durch die Installation einer Photovoltaikanlage oder den Bezug von zertifiziertem Ökostrom. Ebenso wichtig: Die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Gästen für energiesparendes Verhalten – denn auch kleine Gewohnheiten machen auf Dauer einen großen Unterschied.

Wasser: Bewusst einsetzen und mehrfach denken

Wasser ist ein wertvoller Rohstoff – auch im Gastgewerbe. Deshalb sollte der Verbrauch systematisch erfasst und analysiert werden, um Einsparpotenziale zu erkennen. Technische Lösungen wie Perlatoren, Durchflussbegrenzer oder Sensortechnik an Armaturen helfen dabei, den Verbrauch ohne Komfortverlust zu senken. Auch Toilettenspartasten und eine reduzierte Wassernutzung bei der Zimmerreinigung – etwa durch eine maximale Anzahl an Spülungen – leisten ihren Beitrag. Nachhaltig denkende Betriebe denken weiter: Regenwassernutzung für Toiletten oder zur Bewässerung der Außenanlage ist ein intelligenter Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Wichtig ist zudem die regelmäßige Wartung von Leitungen, um Leckagen und Kalkablagerungen zu vermeiden. Nachhaltigkeit funktioniert aber nicht ohne Beteiligung – deshalb sollten Mitarbeitende aktiv eingebunden und Gäste mit kleinen Hinweisen motiviert werden, ihren Wasserverbrauch im Hotel- oder Restaurantalltag zu überdenken.

Abfall: Vermeiden, verwerten, verändern

Abfallvermeidung ist einer der sichtbarsten und wirkungsvollsten Schritte hin zu mehr Nachhaltigkeit. Zunächst gilt: Weniger ist mehr. Die oberste Maxime ist, Abfälle von vornherein zu vermeiden – durch vorausschauende Einkaufsplanung, den Verzicht auf Portionsverpackungen oder den Einsatz von Mehrwegsystemen und Nachfüllspendern. Wo Abfall entsteht, muss er korrekt getrennt werden – nicht nur in der Küche, sondern auch in Gästezimmern oder Gemeinschaftsräumen. Grafische Hinweise können dabei helfen, auch Besucher:innen zur aktiven Mitwirkung zu bewegen. Besonders wichtig ist ein Monitoring der Abfallarten und -mengen, um Fortschritte messbar zu machen. Ein großer Hebel liegt im Umgang mit Lebensmitteln: Strategien zur Reduktion von Lebensmittelabfällen und die kreative Weiterverwertung von Resten sind nicht nur nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Eine Zusammenarbeit mit Foodsharing-Initiativen oder Tafeln kann überschüssige Lebensmittel sinnvoll weitergeben. Darüber hinaus stärkt die Verwendung von biologisch abbaubaren Reinigungsmitteln und die Kooperation mit Lieferanten zur Reduktion von Verpackungsmüll das ganzheitliche Abfallkonzept eines zukunftsfähigen Gastbetriebs.

Erfolgsgeschichten aus der Branche

Lesetipps zum Thema Ressourcenmanagement

In unserer Lesetipp-Sammlung finden Sie spannende Artikel, inspirierende Bücher und wegweisende Veröffentlichungen rund um das Thema Ressourcenmanagement Gastgewerbe. Ob praxisnahe Ratgeber, tiefgehende Analysen oder visionäre Konzepte – hier gibt es wertvolle Impulse für die Zukunft Ihres Betriebs. Viel Spaß beim Entdecken und Weiterdenken!

Nachhaltigkeit als Erfolgsfaktor in Hotellerie & Gastronomie

Ein Blick auf den Hotel- und Gastronomiemarkt zeigt, dass Nachhaltigkeit keine Modeerscheinung ist. Die Autoren erläutern, was Nachhaltigkeit im Gastgewerbe bedeutet, welche erfolgversprechenden Strategien existieren und welche Werkzeuge eingesetzt werden können. Insbesondere Antworten auf folgende Fragen unterstützen gastgewerbliche Unternehmer bei der Entscheidung, ob und in welchem Maße sie auf Nachhaltigkeit setzen sollten: Bringt das Investment in Nachhaltigkeit einen Return on Investment? Welche Nachhaltigkeitsstrategie passt zum eigenen Betrieb? Welche Maßnahmen sind für welchen gastgewerblichen Betriebstyp geeignet? Welche Vorschriften gelten für mein Unternehmen in Bezug auf die Berichterstattung oder die Vermarktung von Nachhaltigkeit? Was bedeuten die Corporate Sustainability Reporting Directive und die EU-Taxonomie für den eigenen Betrieb?

Die Zukunft der Gastro

In "Die Zukunft der Gastro" zeigen Gastronomie-Entwickler Jan Scheidsteger und Zukunftsforscher Oliver Leisse anhand konkreter Empfehlungen, zahlreicher Best-Practices und inspirierender Szenarien den Weg in die Zukunft der Branche. Entstanden ist ein unverzichtbares, kompaktes Arbeitsbuch für Gastronomen, Gastronomie-Entwickler, Manager und (zukünftige) Führungskräfte und alle, die in der Gastronomie etwas bewegen und sich weiterentwickeln möchten. 

In Zeiten, in denen sich alles ständig verändert, steht die Gastronomie vor enormen Herausforderungen. Agil sein, kreativ denken und innovative Lösungen finden – das ist heute ein Muss, um immer wieder neu durchzustarten und den Ansprüchen von morgen gerecht zu werden. 

Gastronomie ist weit mehr als nur das Zubereiten und Servieren von Speisen – sie ist der soziale Klebstoff, der Menschen zusammenbringt. Genau darin steckt eine riesige Chance für alle, die in dieser Branche tätig sind. Der Erfolg hängt daher stark von der Zufriedenheit der Gäste ab. 

Leitsätze einer Kreislaufwirtschaft

Der Begriff der Kreislaufwirtschaft ist in Deutschland eng verknüpft mit dem Bewusstsein für eine gut funktionierende Abfallwirtschaft. Das Papier beschreibt die Grundzüge einer Kreislaufwirtschaft aus der Erfahrung und interdisziplinären Diskussion der
Fachwissenschaftler*innen des Fachbereichs „Nachhaltige Produktion, Produkte, Kreislaufwirtschaft“ am Umweltbundesamt. Mithilfe von neun verschränkten Leitsätzen werden Zielsetzungen, Gestaltungsräume, Handlungsmaßstäbe, wichtige Stellgrößen, Anforderungen und Erfolgsfaktoren systematisch dargelegt.

Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung

Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung stellt aus ethischer, ökologischer und ökonomischer Sicht eine Herausforderung für alle Beteiligten dar: für die Politik, für die Wirtschaftsbeteiligten, die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft.

Die Herstellung von Lebensmitteln beansprucht wertvolle Ressourcen wie Boden, Wasser, Energie und Treibstoff und ist mit Emissionen von Treibhausgasen verbunden, daher sollten Lebensmittel nicht unnötig verloren gehen oder verschwendet werden.

Kostenloses Coaching zum Thema Ressourcenmanagement buchen!

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Scroll nach oben